Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer und Erfüllung von Anzeigepflichten durch Beantwortung von Gesundheitsfragen in einer “Erklärung vor dem Arzt” vor einer zusätzlichen ärztlichen Untersuchung
(Kassenzahnärztliche Vereinigung – Abrechnungsprüfung – sachlich-rechnerische Berichtigung aufgrund im Heil- und Kostenplan für Zahnersatz erkennbar enthaltener Leistungen der Implantatversorgung, die nicht dem Zahnersatz zuzurechnen seien – Genehmigung des Heil- und Kostenplans durch Krankenkasse steht Berichtigung entgegen – Erstversorgung mit Suprakonstruktion – Ausnahmefall nach Nr 36 Zahnersatz-Richtlinie – vollkeramische Krone als gleichartige Versorgung iRd Regelversorgung – geschätzte Material- und Laborkosten sind Gegenstand der Kostenplanung – Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Abrechnung kann von Ersatzkasse beantragt werden – Ablehnung dieses Antrags ist Verwaltungsakt – sozialgerichtliches Verfahren – § 78 Abs 2 S 1 Nr 3 SGG nicht anwendbar)