Aufhebung des Strafausspruchs mit den dazugehörigen Feststellungen in der Revisionsinstanz: Vorliegen doppelrelevanter Tatsachen; Abtrennbarkeit des Straferschwerungsgrundes des gewerbsmäßigen Handelns vom Tatgeschehen im Falle des Inverkehrbringens bedenklicher Arzneimittel zu Doping-Zwecken