(Gesetzliche Unfallversicherung – Auslegung: Verletztenrentenbeginn gem § 72 Abs 1 Nr 1 SGB 7 – Beendigung bzw Wegfall des Verletztengeldanspruchs: Änderung in der Höhe wegen beendeter Arbeitsunfähigkeit – ein Versicherungsfall – Mehrfachbeschäftigung – einheitlicher Verletztengeldanspruch – kein Ausschlussprinzip hinsichtlich einer Doppelleistung: zeitgleicher Bezug von Verletztenrente und geringerem Verletztengeld – Ungleichbehandlung der Versichertengruppe mit Mehrfachbeschäftigung gegenüber Versicherten mit einer Beschäftigung – Rentenberechnung bei Mehrfachbeschäftigung: JAV gem §§ 82 Abs 1 S 1, 87 SGB 7)