Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung – Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs unter Mitwirkung der abgelehnten Richter
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung – offensichtliche Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags, der die abgelehnte Gerichtsperson weder namentlich bezeichnet noch anderweitig erkennen lässt
Nichtannahmebeschluss: Bloße Verweisung auf Rspr eines Landesverfassungsgerichts erfüllt nicht die Anforderungen der §§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG an eine substantiierte Beschwerdebegründung – sowie zu den Substantiierungsanforderungen bei der Rüge einer Verletzung des Willkürverbots durch eine letztinstanzliche, nicht begründungspflichtige Entscheidung