Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – Versäumung der Begründungsfrist – Prozessbevollmächtigter – keine Beschränkung der Vertretung auf die Beschwerdeeinlegung
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Wahrung der Monatsfrist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG – keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, da keine Wiedereinsetzungsgründe geltend gemacht wurden
Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei Versäumung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG – Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Geltendmachung tauglicher Wiedereinsetzungsgründe