(Nichtzulassungsbeschwerde – Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen G – erhebliche Gehbehinderung – Mindest-GdB von 40 – Versorgungsmedizinische Grundsätze – kein ungenügendes Sachverständigengutachten bei unzureichendem Gehleistungstest – sozialgerichtliches Verfahren – Fragerecht an den Sachverständigen – Zurückweisung einer gutachterlichen Anhörung nach § 109 SGG wegen Verspätung – Fehlen von Entscheidungsgründen – Übergabe des Urteils innerhalb von fünf Monaten an die Geschäftsstelle – Darlegungsanforderungen)