Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen eines verfassungsunmittelbaren Leistungsanspruchs auf Krankenversorgung sowie zur Ausgestaltung und Auslegung des Leistungsrechts der gKV – keine Beschwer durch tatsächliche Feststellungen in einer zugunsten des Beschwerdeführer ergangenen Entscheidung, auch wenn das Rechtsmittelgericht eine ihm nachteilige Entscheidung auf jene Feststellungen stützte, ohne dass der Beschwerdeführer Gegenrüge erhoben hätte – hier: ambulante Behandlung eines systemischen Lupus erythematodes (SLE) mit intravenöser Immunglobulintherapie (IVIG-Therapie)
Nichtannahmebeschluss: Zu den Voraussetzungen für die Annahme eines Systemversagens bzgl der Aufnahme einer Behandlungsmethode in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung – Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert
Sozialgerichtliches Verfahren – Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache – verfassungskonforme Auslegung einer Norm – Darlegung der Verfassungswidrigkeit
Krankenversicherung – Arzneimittelversorgung – Leistungsanspruch richtet sich im Krankenhaus nach gleichen Maßstäben wie in der vertragsärztlichen Versorgung – weder stationär noch ambulant Anspruch auf Versorgung mit Immunglobulininfusionen bei Urtikaria-Vaskulitis – kein verfassungsunmittelbarer Leistungsanspruch bei Erkrankungen, die wertungsmäßig mit lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen vergleichbar sind – sozialgerichtliches Verfahren – vorläufige Leistung aufgrund einstweiligem Rechtsschutz – kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage gegen drohende Erstattungsforderung der Krankenkasse