(Krankenversicherung – Hilfsmittel zur Vorbeugung vor oder zu einem (unmittelbaren oder mittelbaren) Ausgleich einer Behinderung (hier: Definitiv-Unterschenkelprothese einschließlich Prothesenfuß) – Leistung zur medizinischen Rehabilitation – Anwendung des § 13 Abs 3a S 9 SGB 5 – Systemabgrenzung – Unterscheidung zwischen Krankheits- und Behinderungsbegriff)
Nichtzulassungsbeschwerde – sozialgerichtliches Verfahren – Verfahrensfehler – Rolle des Sachverständigen als Gehilfe des Richters – rechtliches Gehör – keine Überraschungsentscheidung bei streitiger Erörterung mehrerer unterschiedlicher Gutachten – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – Schwerbehindertenrecht – Merkzeichen G – Berücksichtigung von psychischen Störungen ohne Auswirkungen auf die Gehfähigkeit – Versorgungsmedizinische Grundsätze – Darlegungsanforderungen
(Sozialhilfe – Erstattungsanspruch des nachrangig verpflichteten Leistungsträgers – nachrangige Zuständigkeit des erstangegangenen Rehabilitationsträgers nach § 14 Abs 2 S 1 SGB 9 – Anwendbarkeit des § 14 SGB 9 auf vor dem 1.7.2001 begonnene Leistungsfälle – vorrangige örtliche Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers – Einrichtungskette – gewöhnlicher Aufenthalt vor Inkrafttreten des SGB 12 in den neuen Bundesländern)