Die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes beim Kindergeldes wegen Behinderung liegen vor, wenn aufgrund der schulischen und beruflichen Entwicklung des Kindes auszuschließen ist, dass andere Ursachen und nicht die Behinderung ursächlich für seine Probleme auf dem Arbeitsmarkt waren
Wettbewerbsverstoß und Markenrechtsverletzung: Gezielte Behinderung durch Missachtung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Computerspiel-Herstellers niedergelegten Spielregeln; mittelbare Einwirkung auf das Produkt eines Mitbewerbers als unlautere produktbezogene Behinderung; anwendbares Recht für Ansprüche auf Auskunftserteilung und Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen Verletzung einer Unionsmarke; Ort der Schadensentstehung – World of Warcraft II