Sozialhilfe – Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel – Hilfen zur Gesundheit – entsprechend den Leistungen der GKV – keine Kostenübernahme bei über 20-Jährigen – Eingliederungshilfe – kein behinderungsbedingter Bedarf – Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – abweichende Festlegung des Regelsatzes