Arbeitslosengeld II – zusätzliche Leistung für die Schule bei Besuch einer anerkannten Tagesbildungsstätte – Auslegung des Begriffs der allgemeinbildenden Schule – Orientierung an bundesrechtlichen Maßstäben – Gleichbehandlung mit nicht behinderten Schülern
(Minderung der tatsächlichen Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch Zuschüsse nach der Kraftfahrzeughilfe-Verordnung – Anschaffungskostenbegriff des § 255 Abs. 1 HGB im Bereich der Überschusseinkünfte)
(Krankenversicherung – Ausgestaltung des Bewertungsverfahrens durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bei neuen Behandlungsmethoden – Antragsrecht des Deutschen Behindertenrats – angemessene Vorkehrung zur Vermeidung der Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen – Nichtbestehen einer allgemeinen Fürsorgepflicht der Krankenkasse in diesem Bereich – sozialgerichtliches Verfahren – Revision – Zulassungsgrund – Diskriminierungsverbot aus UN-Behindertenrechtskonvention entspricht dem Regelungsgehalt des Art 3 Abs 3 S 2 GG – Regelung des Verbotes mit Erlaubnisvorbehalt – Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden als auch die normative Ausgestaltung des Verfahrens verstoßen nicht gegen Diskriminierungsverbot)