Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht kompetenzwidrig – keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Mitwirkung von Bundesregierung und Deutschem Bundestag an der Errichtung der europäischen Bankenunion
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Entscheidungen über Fortdauer von Auslieferungshaft verletzen bei mangelnder Begründungstiefe das Freiheitsgrundrecht des Inhaftierten (Art 2 Abs 2 S 2 GG) – hier: insb unzureichender Prüfung der Verhältnismäßigkeit der bislang 13 Monate andauernden Auslieferungshaft – mangelnde Prüfung milderer Mittel