Nichtannahmebeschluss: Gewährung subsidiären Schutzes in anderem EU-Mitgliedsstaat stellt gewichtiges Indiz für Vorliegen eines Auslieferungshindernisses dar – hier: Auslieferung eines in Belgien als schutzberechtigt anerkannten Weißrussen an Weißrussland zur Strafverfolgung – mangelnde Substantiierung wegen Nichtvorlage entscheidungserheblicher Unterlagen – zudem Entkräftung der Gefahr einer Verhängung der Todesstrafe bzw menschenunwürdiger Haftbedingungen durch verbindliche Zusicherungen Weißrusslands
Zur Grundrechtsbindung des Staates bei amtlichem Informationshandeln – behördliche Informationspflicht gem § 40 Abs 1a LFGB partiell mit Art 12 Abs 1 GG unvereinbar – Unverhältnismäßigkeit mangels Befristung der Veröffentlichung – zudem verfassungskonforme Auslegung geboten, insb bzgl der Sicherstellung der Richtigkeit veröffentlichter Informationen – Information über Behebung eines Verstoßes unerlässlich, über Verdachtsfälle jedoch nur unter strengen Voraussetzungen – Konkretisierung des Begriffs des „nicht unerheblichen Ausmaßes“ (§ 40 Abs 1a Nr 2 LFGB) geboten – Regelung der Befristung bis 30.04.2019 geboten
Nichtannahmebeschluss: Fehlendes allgemeines Rechtsschutzbedürfnis im sozialgerichtlichen Verfahren, wenn gegen eine Meldeaufforderung gem § 309 SGB III (juris: SGB 3) unmittelbar Eilrechtsschutz beantragt wurde, ohne vorher Kontakt zur Behörde gesucht zu haben – keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Versagung der Kostenerstattung im sozialgerichtlichen Verfahren – Verfassungsbeschwerde unzureichend substantiiert