Rentenversicherung – Befreiung von der Versicherungspflicht – beschränkte Wirksamkeit – Wechsel der Beschäftigung – keine Erstreckung auf neue Beschäftigung auch bei Ausübung einer vergleichbaren beruflichen Tätigkeit – Verstoß gegen Treu und Glauben – Pharmaberater
Rentenversicherung – Bestandsschutz für Befreiung von der Versicherungspflicht – beschränkte Wirksamkeit – Zulässigkeit einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage
(Rangfolge von Erstattungsansprüchen gegenüber dem Rentenversicherungsträger bei rückwirkender Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung – Gewährung von Arbeitslosengeld durch BA – Gewährung von aufstockenden Leistungen gem § 22 SGB 2 durch den Grundsicherungsträger zu Unrecht an Nichterwerbsfähigen)
Vertragsärztliche Versorgung – Zulassungsentziehung – Beurteilung nach Sachlage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung – Würdigung einer Verhaltensänderung im Wiederzulassungsverfahren – Auswirkungen einer Aufhebung des Bescheides des Berufungsausschusses
Sozialgerichtliches Verfahren – Beteiligtenfähigkeit einer Berufsausübungsgemeinschaft bei Zulassungsfragen – Klageänderung – Prozessurteil anstelle Sachurteil – keine Hinderung an abschließender Sachentscheidung – Genehmigung zur Übernahme eines Versorgungsauftrages zur Dialyseversorgung – Verwaltungsakt – Ablauf der Rechtsbehelfsfrist – Begrenzung auf ein Jahr – Beteiligung – Verwaltungsverfahren – Drittanfechtung einer Sonderbedarfszulassung für die Dialyseversorgung – Voraussetzung für Anfechtungsberechtigung
Vertragsärztliche Versorgung – bedarfsunabhängige Ermächtigung einer ärztlich geleiteten Einrichtung zur Erbringung von Dialyseleistungen – keine Nachrangigkeit gegenüber einer Zulassung – keine Anfechtung mit einem Drittwiderspruch – Beteiligtenwechsel – Klageänderung – Voraussetzungen der sog defensiven Konkurrentenklage
(Medizinisches Versorgungszentrum – Anstellungsgenehmigung tritt nicht an Stelle einer zuvor bestehenden Sonderbedarfszulassung iS des § 96 SGG – Frist für Einlegung eines Drittwiderspruchs – kein Beteiligtenwechsel mit Klageänderung bei Fortführung der Berufsausübungsgemeinschaft)