Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH nach Erledigung trotz Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung im Zeitpunkt der Entscheidungsreife des PKH-Antrags – Anwendbarkeit des § 75 Abs 2 Alt 2, Abs 5 SGG auch im Falle von Anträgen, die auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung von Widerspruch oder Anfechtungsklage gegen die Aufhebung einer Leistungsbewilligung gerichtet sind (§ 86b Abs 1 S 1 Nr 2 SGG), als schwierige und ungeklärte, mithin nicht im PKH-Verfahren zu beantwortende Rechtsfrage – Gegenstandswertfestsetzung