(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 03.07.2014 V S 13/14 – Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten – Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache – Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe – Statthaftigkeit der Gegenvorstellung – Anspruch auf Aktenkopien)
Anhörungsrüge: Keine Befangenheit des Richters wegen bloßer Vorbefassung in der Rechtssache – Keine Gehörsverletzung wegen behaupteter fehlerhafter Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe – Statthaftigkeit der Gegenvorstellung – Anspruch auf Aktenkopien – Beurteilung der Prozessfähigkeit eines Beteiligten
Beiordnung eines Notanwalts: Darlegungslast bei Mandatsniederlegung durch zunächst vertretungsbereiten Rechtsanwalt; Voraussetzungen für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
(Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob es mit Art 101 Abs 1 S 2 GG vereinbar ist, dass ein als befangen abgelehnter Richter nach der ohne seine Mitwirkung erfolgten Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs in einem hierauf bezogenen Anhörungsrügeverfahren mitwirken darf und ob er während des anhängigen Rügeverfahrens an weiteren richterlichen Handlungen in dem betreffenden Verfahren gehindert ist)
Verfassungsgemäßer Vertretungszwang vor dem BFH auch bei Anhörungsrüge eines Schwerbehinderten – Anforderungen an den Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts
Nichtzulassungsbeschwerde – Verfahrensmangel – gerügter Verstoß gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht – Darlegungspflicht eines im Berufungsverfahren nicht rechtskundig vertretenen Klägers