Nichtannahmebeschluss: Keine Grundrechtsverletzung durch Einkommensbesteuerung von NATO-Versorgungsbezügen als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit statt – beschränkt auf ihren Ertragsanteil – als Leibrenten
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Kapitalleistungen aus als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherungen, deren Beiträge von einem Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt wurden
Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherungen der Rentner aus Leistungen (Direktversicherungen), soweit diese ursprünglich vom Arbeitgeber abgeschlossen und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenleistungen des versicherten Arbeitnehmers finanziert wurden – insb im Hinblick auf Art 3 Abs 1 GG zulässige Typisierung