Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 229 Abs 1 S 1 Nr 5 SGB V (juris: SGB 5) iVm § 226 Abs 1 S 1 SGB 5 – wirksame Fassung des Vorlagebeschlusses mangels Verkündung fraglich – mangelnde Darlegung der Entscheidungserheblichkeit sowie unzureichende Auseinandersetzung mit der Rechtslage sowie einschlägiger Rspr des BVerfG
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Grenzen der “institutionellen Abgrenzung” zwischen privater und betrieblicher Altersvorsorge – institutioneller Rahmen des Betriebsrentenrechts kann in bestimmten Fällen verlassen werden – Verletzung des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) durch fachgerichtliche Auslegung des § 229 Abs 1 S 2 Nr 5 SGB V (juris: SGB 5) in Abweichung von § 1 Abs 1 Nr 1 BetrAVG im Falle der Herauslösung eines Versicherungsvertrag aus dem Betriebsbezug nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Nichtannahmebeschluss: Beitragspflicht zur Krankenversicherung der Rentner für Leistungen einer Pensionskasse in der Rechtsform eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit – Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Begründung unzulässig