Nichtzulassungsbeschwerde – grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache – keine Klärungsbedürftigkeit bei klaren oder ausreichenden Anhaltspunkten zur Beurteilung der Rechtsfrage durch höchstrichterliche Entscheidungen oder das Gesetz – Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei neuer höchstrichterlicher Entscheidung nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist
Stattgebender Kammerbeschluss: Keine Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Kapitalleistungen aus einer Lebensversicherung, bei welcher der Versicherte nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit in die Stellung als Versicherungsnehmer einrückte – hier: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Beitragserhebung auch auf jenen Teil der Versicherungsleistung, der auf Beiträgen des Betroffenen als Versicherungsnehmer beruhte
Krankenversicherung – Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen Kapitallebensversicherung – Berechnung des beitragspflichtigen Teils – Verpflichtung des Versicherungsunternehmens zur Erstellung einer qualifizierten Bescheinigung – keine Verpflichtung der Krankenkasse zur Überprüfung der Voraussetzungen für den Abschluss einer Direktversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung – Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus einer als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung – Fortführung eines zunächst als private Lebensversicherung geschlossenen Vertrages durch den Arbeitgeber – Verfassungsmäßigkeit – Beitragspflicht nicht regelmäßig wiederkehrend gezahlter Versorgungsbezüge – eigene Beitragszahlungen des Arbeitnehmers bzw des Versicherten – institutionelle Abgrenzung zwischen beitragspflichtigen Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und beitragsfreien sonstigen Leistungen aus privaten Lebensversicherungen – Feststellung der Höhe des beitragspflichtigen Teils der Gesamtablaufleistung
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 3 Abs 1 GG durch Statuierung einer Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung für Kapitalleistungen aus als Direktversicherung abgeschlossenen Lebensversicherungen, deren Beiträge von einem Arbeitnehmer nach Beendigung seiner Erwerbstätigkeit unter Einrücken in die Stellung des Versicherungsnehmers eingezahlt wurden