Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren – “Anordnung zur Erfassung von Berührungen auf einer Trägerplatte und Verfahren zur Herstellung eines Sensors” – zu den Anforderungen an die elektronische Aktenführung im DPMA – das schriftlich begründete, von der Patentabteilung separat signierte elektronische Dokument genügt den vom Bundesgerichtshof ausgestellten Erfordernissen an Wirksamkeit – vollständiges Beschlussdokument, dem die Signaturen mittelbar zugerechnet werden können, liegt vor
Voraussetzungen einer unbeschränkten Anordnung der Zwangsverwaltung: Anforderungen an die Vollstreckungsklausel für eine Grundschuldbestellungsurkunde mit Zwangsvollstreckungsunterwerfungserklärung mit Wirkung gegen den Nießbrauchsberechtigten
Prospekthaftung im weiteren Sinne: Tatsächliche Vermutung der Kausalität einer Aufklärungspflichtverletzung für einen treuhandvermittelten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds
Ergänzung der Kostenentscheidung im Hauptsacheverfahren: Entscheidung über die Kosten des nur für das vorangegangene Beweissicherungsverfahren beigetretenen Streithelfers