Zweitwohnungsteuerbescheid, Übermittlung mit einfachem Brief, Versäumung der Widerspruchsfrist, Fristbeginn mit Zugang des Bescheids, zeitweilige coronabedingte Schließung einer Kanzlei
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde: ua Nichteinhaltung der Schriftform (§§ 23 Abs 1 S 1, 96a Abs 2 BVerfGG) bei Einreichung per E-Mail – Unzulässigkeit der Nichtanerkennungsbeschwerde der “Deutschen Friedensunion”
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (Art 93 Abs 1 Nr 4c GG, § 13 Nr 3a BVerfGG): Versäumung der Beschwerdefrist (§ 96a Abs 2 BVerfGG) – § 93 Abs 2 BVerfGG nicht analog anwendbar, mithin keine Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand