begehrte Corona-Überbrückungshilfe, Antragstellung für sich selbst, ohne prüfenden Dritten, maßgebliche Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, keine Ermessensfehler, keine Willkür, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Zweckentfremdung von Wohnraum, Wohnungsvermietung während berufsbedingter Abwesenheitszeiten (Stewardess), Nachträgliche Genehmigungsfähigkeit der Zweckentfremdung, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Wirtschaftliche Existenzgefährdung
begehrte Corona-Überbrückungshilfe, Antragstellung für sich selbst, ohne prüfenden Dritten, maßgebliche Verwaltungspraxis, keine Auslegung der Richtlinie durch Gericht, keine Ermessensfehler, keine Willkür, keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand