(Zahlung des pfändbaren Teils des Arbeitsentgelts an Treuhänder im Verbraucherinsolvenzverfahren – positive Kenntnis des Arbeitgebers iSv. § 82 Satz 1 InsO)
Befugnis der Tarifvertragsparteien hinsichtlich der Ausgestaltung tarifvertraglicher Regelungen zur Übertragung sozialrechtlicher Ansprüche auf laufende Geldleistungen