Grundsicherung für Arbeitsuchende – Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten – grob fahrlässige Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit für Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft – Inhaftierung nach Straftat – Sozialwidrigkeitsbegriff
Aufnahme eines Rechtsstreits durch den Gläubiger einer zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung: Aufnahmebefugnis trotz Vorliegen eines vollstreckbaren Schuldtitels oder eines Endurteils; Aufnahme eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens; Verfahrenseintritt des Widersprechenden und Bindungswirkung des bisherigen Ergebnisse des Rechtsstreits; Wirksamkeit bei einer Mehrheit von Widersprechenden