Arzthaftungsprozess: Verstoß gegen das verfassungsmäßige Verbot einer „Überbeschleunigung“ bei Zurückweisung verspäteten Verteidigungsvorbringens nach Versäumung der dreimal verlängerten Frist zur Klageerwiderung und bei Vorlage einer Begründungsschrift nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil erst im Einspruchstermin
(Krankenversicherung – Apotheker – Vergütung für Abgabe von Arzneimitteln – normenvertraglicher Vergütungsausschluss – rechtsmissbräuchliche Anwendung – Ausschlussregelungen bzgl Vergütung für eine Berufstätigkeit – Messung an Art 12 Abs 1 GG)