Abwicklung der Aktiengesellschaft: Haftung des abberufenen Abwicklers für unterlassenen Hinweis auf eine dringende oder wichtige Angelegenheit der Gesellschaft
Verjährungseinrede gegen die Geltendmachung von Bürgschaftsforderungen: Verjährungshemmung bzw. -unterbrechung im Übergangsfall bei Verlust und Wiedererlangung einer Kenntnis von der Anschrift des Schuldners; Bestimmung des Verjährungsfristbeginns im Falle der Inanspruchnahme eines für Bankverbindlichkeiten einer untergegangenen GmbH bürgenden Alleingesellschafters/Geschäftsführers