Gewerbliche Spielvermittlung: Vermittlung von Anteilen an BGB-Gesellschaften mit dem Geschäftszweck der Teilnahme am Samstagslotto; Haftung der Lotteriegesellschaft für Wettbewerbsverstöße ihrer Annahmestellen
(Ausgleich für Nachtarbeit nach § 6 Abs 5 ArbZG – Stewardess mit Zugschaffnerfunktion – keine tarifvertragliche Ausgleichsregelung im MTV für die Arbeitnehmer der MITROPA AG und im ErgTV SiZ/Ost)