Prozesskostenhilfeantrag vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist: Erforderlichkeit einer Entscheidung über das Prozesskostenhilfegesuch vor Verwerfung der Berufung als unzulässig
(Anerkennung als Belegarzt – Streitverfahren betreffen Angelegenheiten der Vertragsärzte im Sinne des § 12 Abs 3 S 2 SGG – notwendige Beiladung der Landesverbände der Krankenkassen und des Verbandes der Ersatzkassen – Erteilung einer Belegarztanerkennung an einen bei einem Medizinischen Versorgungszentrum angestellten Arzt – Schwergewicht der Mitwirkung an der vertragsärztlichen Versorgung darf nicht die stationäre Versorgung der Versicherten weder im gesamten Leistungsspektrum des Medizinischen Versorgungszentrums noch für den einzelnen dort angestellten Arzt sein)
Kassenärztliche Vereinigung – Honorarberichtigung – keine Aufrechnung eines Rückforderungsanspruchs mit Honoraransprüchen des Vertragsarztes bei Vorlage der Quartalsabrechnung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens – Honoraransprüche des Vertragsarztes – keine Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge – keine Verzinsung einer Honorarforderung auch im Insolvenzverfahren
Sozialgerichtliches Verfahren – Zuständigkeit – Spruchkörper für Angelegenheiten des Vertragsarztrechts – Klagen von Vertragsärzten gegen ambulante Tätigkeiten anderer Leistungserbringer – Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche der Vertragsärzte bei rechtswidrigen Betätigungen anderer Leistungserbringer – ambulantes Operieren – Berücksichtigung des AOP-Vertrages durch Krankenhäuser – Vorlage – Großer Senat – Wirksamkeit – Zulassung einer Sprungrevision – Heranziehung allgemeiner Grundsätze des Wettbewerbsrechts – Verfassungsmäßigkeit der Begrenzungen durch AOP-Vertrag
Kassenärztliche Vereinigung – Honorarverteilungsmaßstab – Aufteilung der Gesamtvergütungsanteile auf einzelne Arztgruppen unter Zugrundelegung der tatsächlichen Vergütungsanteile – Berücksichtigung der angeforderten Punktzahlen nur im Ausnahmefall – Zulässigkeit von Honorarkontingenten – Beachtung des Gebots der leistungsproportionalen Honorarverteilung sowie des Grundsatzes der Honorarverteilungsgerechtigkeit