Nichtannahme einer mangels Fristwahrung unzulässigen Verfassungsbeschwerde: Verschulden der Fristversäumung bei Telefaxversand einer umfangreichen Beschwerdeschrift weniger als 90 Minuten vor Fristablauf und besetztem Telefaxanschluss – zudem keine Fristwahrung durch Übermittlung per E-Mail