Stattgebender Kammerbeschluss: Strafurteil wegen Beleidigung verletzt bei verfehlter Annahme von Schmähkritik durch das Fachgericht das Grundrecht auf Meinungsfreiheit des Verurteilten (Art 5 Abs 1 S 1 GG)
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrverletzender Äußerungen – hier: Verurteilung nicht von hinreichender Abwägung getragen
Nichtannahmebeschluss: Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen ehrbeeinträchtigender Äußerungen – hier: Verurteilung wegen Beleidigung aufgrund von online veröffentlichten Äußerungen über mit einem familienrechtlichen Verfahren befasste Richter nicht zu beanstanden – Gewicht des Persönlichkeitsrechts der betroffenen Amtsträger überwiegt auch unter dem Gesichtspunkt der Machtkritik und des „Kampfs um das Recht“ deutlich die Meinungsfreiheit des Beschwerdeführers