(Kein einheitlicher Erwerbsgegenstand bei wesentlicher Änderung des ursprünglich angebotenen Generalübernehmervertrags nach Abschluss des Grundstückskaufvertrags – Bestimmtheitsgebot des § 119 Abs. 1 AO)
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung: Berücksichtigung von Gewerbesteuerrückstellungen bei der Berechnung der verkürzten Körperschafts- und Gewerbesteuer