Nachehelicher Unterhalt: Aktuell genügende Erwerbsobliegenheit des Unterhaltsberechtigte und Vorwurf, früher zu wenig Bemühungen unternommen und einen zu hohen ehebedingten Nachteil verursacht zu haben
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch Zurechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung – hier: unzureichende fachgerichtliche Begründung für Erzielbarkeit eines monatlichen Bruttoverdienstes von ca 2000 € – Rüge der fachgerichtlichen PKH-Versagung verfristet – Beiordnung eines Rechtsanwalts und Festsetzung des Gegenstandswertes auf 8000 Euro
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit (Art 2 Abs 1 GG) durch Zurechnung fiktiven Einkommens bei der Unterhaltsberechnung – hier: unzureichende fachgerichtliche Begründung für Erzielbarkeit eines monatlichen Bruttoverdienstes von ca 1800 € durch ungelernte, körperlich behinderte Arbeitskraft – Gegenstandswertfestsetzung auf 8000 Euro
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Weisung hinsichtlich besonderer Bemühungen um soziale Stabilisierung eines erheblich vermindert schuldfähigen Angeklagten bei bereits bestehender Betreuung