Markenbeschwerdeverfahren – „BIOFIN/Biovin“ – zur Einrede der Nichtbenutzung: Verwendung der Widerspruchsmarke als Unternehmensbezeichnung – keine rechtserhaltende Benutzung
Markenbeschwerdeverfahren – „Omega/OMEGA“ – zur Kostenentscheidung im Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren – kostenrechtlicher Grundsatz: jeder Beteiligte trägt die ihm entstanden Kosten selbst – kein Vorliegen besonderer Umstände für eine Abweichung vom Kostengrundsatz
Markenbeschwerdeverfahren – „DIAMOND BRAND (Wort-Bild-Marke)/Diamant“ – zur rechtserhaltenden Benutzung – zur Kennzeichnungskraft – Warenähnlichkeit – keine unmittelbare Verwechslungsgefahr – keine Verwechslungsgefahr durch Markenbestandteil – keine Verwechslungsgefahr durch gedankliche Verbindung