Bundesamt für Verfassungsschutz darf Bundestagsabgeordnete nur unter strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen beobachten – Zum Gewährleistungsgehalt des Art 38 Abs 1 S 2 GG (freies Mandat der Abgeordneten) – § 8 Abs 1 S 1, § 3 Abs 1 Nr 1 iVm § 4 Abs 1 S 1 Buchst c BVerfSchG als den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts entsprechende Rechtsgrundlage für Beobachtung von Abgeordneten
Patentbeschwerdeverfahren – “Fluoreszenzmikroskopiesystem” – Einsprechende macht mangelnde Ausführbarkeit geltend – Darlegung warum der Fachmann an der Ausführung der patentierten Lehre gehindert ist – Interpretation des Patentanspruchs ist teilweise falsch – Interpretation erscheint nicht willkürlich, sondern naheliegend – relativ komplexe Patentschrift – Zulässigkeit des Einspruchs