Nichtannahmebeschluss: Zu den Grenzen des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund der Rechtsanwendungsgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 1, Abs 3 GG) – keine Gewährung von Beratungshilfe in offensichtlich parallel gelagerten Fällen – hier: Versagung von Beratungshilfe in sozialrechtlichem Verfahren für weitere Familienmitglieder, die eine Bedarfsgemeinschaft bilden
Nichtannahmebeschluss: Rechtswahrnehmungsgleichheit gebietet keine Gewährung von Beratungshilfe, wenn lediglich weitere Unterlagen zur Feststellung der Leistungspflicht des Leistungsträgers einzureichen waren – zudem Aufwendungsersatz gem § 63 Abs 2 SGB 10 erst für Widerspruchsverfahren, jedoch noch nicht für Verwaltungsverfahren
(Finanzrechtsweg: Verweisung, Rechtsgültigkeit des § 33 FGO – Vertretungszwang: kein Verstoß gegen das GG und die EUGrdRCh – keine Revisionszulassung bei Anfechtung des FG-Urteils nur im Kostenpunkt – Auslegung von Rechtsbehelfen)
Freie Beweiswürdigung – Akteninhalt – Umsatzbesteuerung der entgeltlichen Leistungen eines regionalen Vereins zur Förderung des Tourismus an seine Mitglieder