Nichtannahmebeschluss: Auf alter Rechtslage beruhende Nichtzulassung einer gesonderten Berücksichtigung der betriebsnotwendigen Investitionskosten – Eigenkapitalzinsen, von Rückstellungen für spätere Investitionen sowie von Pauschalen für Instandhaltungsmaßnahmen – bei der Abrechnung gegenüber Pflegebedürftigen verletzt keine Grundrechte
Verletzung des Willkürverbots durch Ablehnung von Prozesskostenhilfe im Hinblick auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehefrau ohne verständliche Prüfung eines Prozesskostenvorschussanspruchs