(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.3.2013 – VII R 57/11 – Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG zu gewährenden Spitzenausgleichs – Festsetzung von Prozesszinsen)
Altersteilzeit – Berechnung des Mindestnettobetrages nach Mindestnettobetrags-Verordnung – keine Tariflücke im TV ATZ – kein Verstoß gegen Gleichheitssatz