Ungerechtfertigtes Verlangen des Grundbuchamts auf Vorlage eines Erbscheins zur Eintragung eines Wohnungsrechts bei angeordneter Testamentsvollstreckung im Falle der Ausschlagung des Erbes durch sämtliche Erben
Zurechnung als „eigene“ Wohnung verlangt nicht das Vorliegen einer gesicherten Rechtsposition im Sinne einer ausschließlichen Verfügungsbefugnis an der Wohnung