(Ausschluss des Einwandes der anderweitigen Verfügung iS des § 118 Abs 3 S 3 Halbs 1 SGB 6 bei Kenntnis des Geldinstituts vom Tod des Rentenberechtigten bei Ausführung der Verfügung)
Zur Verwirkung der Annahmemöglichkeit bei einem Kaufangebot, an das sich der Anbieter bis zu einem bestimmten Tag gebunden hält und das danach von ihm widerrufen werden kann