Gesetzliche Unfallversicherung – Wegeunfall – Handlungstendenz – Startpunkt des versicherten Weges – Vorgang des „Sichfortbewegens“ in Richtung Zielort – öffentlicher Verkehrsraum – Freiheit der Routenwahl, der Fortbewegungsart und des Fortbewegungsmittels – verbotswidriger Weg – versperrter direkter bzw unmittelbarer Weg zur Außenhaustür – versperrte Wohnungstür – Klettern aus dem Dachfenster
Nichtannahme einer unmittelbar gegen das Tarifeinheitsgesetz (juris: TarifEinhG) sowie § 58 Abs 3 ArbGG gerichteten Verfassungsbeschwerde – Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses infolge des Senatsurteils vom 11.07.2017, 1 BvR 1571/15 ua – mangels Grundrechtsbeeinträchtigung keine Beschwerdebefugnis bzgl § 58 Abs 3 ArbGG – Anordnung der Auslagenerstattung iH eines Drittels – Gegenstandswertfestsetzung