Nichtannahmebeschluss: Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs 2 VwGO bedeutet nicht zugleich Verzicht auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art 103 Abs 1 GG) – hier: Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG naheliegend – allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung eines Unterlassungsbegehrens gegen ein Online-Pressearchiv – Persönlichkeitsrelevanz der Abstammung von einer prominenten Person – Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung allerdings nicht betroffen – keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in einer äußerungsrechtlichen Dimension