Verwerfung (a-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren – Keine positive Feststellung der Parteieigenschaft im Organstreitverfahren (Fortführung von BVerfGE 133, 100) – Mitgliedschaft eines Verfassungsrichters in einer politischen Partei stellt weder Ausschließungsgrund dar (§ 18 BVerfGG), noch begründet sie eine Besorgnis der Befangenheit (§ 19 BVerfGG)