Nach Erkennen der Unwirksamkeit einer Einzelrichterübertragung Pflicht zur Wiederholung aller anstelle des Senats vorgenommen Verfahrenshandlungen des Einzelrichters
(Sozialgerichtliches Verfahren – absoluter Revisionsgrund – Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter – fehlerhafte Besetzung der Richterbank – offensichtlich rechtswidriger Übertragungsbeschluss gem § 153 Abs 5 SGG – Entscheidung ohne ehrenamtliche Richter – keine wirksame Aufhebung durch Berichtigungsbeschluss – mangelnde Übertragungskompetenz – Zustellung nach der Entscheidung in der Sache)
Rechtsbehelfsbelehrung muss nicht auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung durch E-Mail hinweisen – Keine Besorgnis der Befangenheit wegen salopper Formulierungen des Richters – Darlegung einer Divergenz
Sozialgerichtliches Verfahren – Ablehnung von Prozesskostenhilfe – Verletzung des Anspruchs auf ein faires Verfahren bei Überspannung der Anforderungen zur Glaubhaftmachung der wirtschaftlichen Verhältnisse – hier: Anforderung von Finanzstatusbericht, Kopie des Reisepasses sowie Kontoauszügen des Antragstellers und seiner Familienangehörigen
Ergehen des FG-Urteils ohne mündliche Verhandlung bei fehlendem Einverständnis eines Beteiligten – Aufhebung und Zurückverweisung – Nachprüfung von Prozesshandlungen durch das Revisionsgericht
Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde – organisatorische und verfahrensmäßige Besonderheiten des verfassungsgerichtlichen Verfahrens – Förderlichkeit der Zurückstellung eines Verfahrens zugunsten eines vorrangigen Pilotverfahrens ist ex ante zu beurteilen – hier: Verfahrensdauer von vier Jahren bei Zurückstellung zugunsten eines Pilotverfahrens – Überschreitung der Jahresfrist des § 97b Abs 1 S 4 BVerfGG vor Zurückstellung nicht unangemessen – Zurückstellung sachdienlich und sachlich gerechtfertigt
Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen im Organstreitverfahren – Zur Relevanz des Verkündungszeitpunktes eines Gesetzes für Frist des § 64 Abs 3 BVerfGG – keine gesetzgeberische Pflicht gegenüber politischen Parteien zur Ausgestaltung des Rechtswegs gem Art 19 Abs 4 S 2 GG