Nichtannahmebeschluss: Einzelfallbezogen abwägende Subsumtionsentscheidung kann auch im PKH-Verfahren getroffen werden, soweit generelle Maßstäbe geklärt sind – keine Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) – hier: zivilrechtliches Unterlassungsbegehren bzgl identifizierender Presseberichterstattung
Nichtannahmebeschluss: Zur Abwägung zwischen Persönlichkeitsrecht und Informationsinteressen bei Löschungsbegehren bzgl Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven
(Vorabentscheidungsersuchen: Bezahlung und Gegenleistung einer Verkaufsförderung i.S.d. Richtlinie 2005/29/EG; geldwerter Vorteil als Gegenleistung für redaktionelle Inhalte – GRAZIA StyleNights)
Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Abwägung zwischen Meinungs- bzw Pressefreiheit und Persönlichkeitsschutz bzgl der Berichterstattung über lange zurückliegende Verfehlungen einer Person – Gegenstandswertfestsetzung