Nichtannahmebeschluss: Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG auch dann geboten, wenn die Fachgerichte einer Grundrechtsverletzung mangels Normverwerfungskompetenz nicht unmittelbar abhelfen können – Rechtswegerschöpfung auch zumutbar, da Fachgerichte Eilrechtsschutz gewähren können
Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft: Pflicht zur Aufklärung über bankenrechtliche Bedenken gegen eine bestimmte Anlageform im Anlageprospekt; Kündigung einer nach den Grundsätzen der fehlerhaften Gesellschaft als wirksam geltenden Gesellschaft
Grundstückskaufvertrag: Stillschweigende Bevollmächtigung eines Vermittlers durch den Verkäufer zur Beratung des Kaufinteressenten über die finanziellen Vorteile eines Immobilienkaufs; Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Verkäufers bei grobem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung