Nichtannahmebeschluss: Zur Übergangsregelung des § 32 Abs 2 Notfallsanitätergesetzes (juris: NotSanG) für vormalige Rettungsassistenten – Qualifikationsanforderungen als subjektive Berufszulassungsbeschränkung gerechtfertigt – keine unzulässige Diskriminierung gegenüber anderen Berufen des Gesundheitswesens oder als Lehrkräften tätigen Rettungsassistenten (§ 31 NotSanG)
Nichtannahmebeschluss: Habilitation aufgrund einer Dissertations- statt einer Habilitationsschrift nur in Ausnahmefällen – hier: keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 71 Abs 3 S 1 HSchulG HA oder dessen fachgerichtlicher Auslegung und Anwendung