Überlanges Gerichtsverfahren – Entschädigungsklage – richterliche Vorbereitungs- und Bedenkzeit – Zwölfmonatsregel – Abweichung bei gerichtlicher Feststellung außergewöhnlicher Umstände – unangemessene Verfahrensdauer in der ersten Instanz – jahrelange Untätigkeit – deutliche Verkürzung der Frist in der Berufungsinstanz – Bedeutung des Ausgangsverfahrens bei Erfolglosigkeit der Klage – Zeitraum der Überlänge – Monat der Ladung zum Termin – keine Wiedergutmachung auf andere Weise bei struktureller Überlastung der Justiz – sozialgerichtliches Verfahren