Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Beschäftigungserlaubnis, Unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache, Kein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht, Wartezeit von drei Monaten nach Ausreise (nicht erfüllt), Keine konkrete Benennung der erstrebten Beschäftigung
Zweckwechsel von familienbezogenem Aufenthalt zu Aufenthalt zu Erwerbszwecken, Versagung der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, „Aufenthaltserlaubnis“ im Sinne von § 9 BeschV mit Arbeitsmarktzulassung