(Krankenversicherung – Beginn der Mitgliedschaft – Arbeitsunfähigkeit zu Beginn der Beschäftigung – Eintritt in das Beschäftigungsverhältnis iSd § 186 Abs 1 SGB 5 – Gegenstand einer kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage – Ausgangs- und Überprüfungsentscheidung)