keine Verfristung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO bei unklarer, keine Abschiebungsandrohung bei freizügungsberechtigte Asylbewerber nach FreizügG/EU, unzulässiger Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO bei Antragsablehnung als offensichtlich unbegründet ohne Abschiebungsandrohung
Verpflichtung der Mutter dafür zu sorgen, dass ihr schulpflichtiger Sohn regelmäßig am Unterricht teilnehme, Test- und Maskenpflicht an Schulen, entgegenstehender Wille des Schülers, intendiertes Ermessen
Rücknahme der rechtswidrigen Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung (sog. Witwengeld) mit Wirkung für die Zukunft, schutzwürdiges Vertrauen auf Bestand der weiteren Gewährung (verneint), Verzicht auf Kandidatur für ein Bürgermeisteramt als Vermögensdisposition (verneint)